Diese Verpackung ist in der Verpackungsanweisung P 406 sowohl in Absatz (2), als auch in Absatz (3) aufgefhrt. Nach Absatz (2) ist die Verpackung nur zulssig mit wasserbestndigem Innensack, Auskleidung aus Kunststofffolie oder wasserbestndiger Beschichtung, nach Absatz (3) wird dies nicht gefordert.